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Pressemitteilung

September 2011

Für Sie als Verarbeiter bzw. Vermarkter der beta®GERSTE ist der Health Claim für beta-Glucane aus Gerste ein wichtiges Verkaufsargument. Ich möchte Ihnen daher im Folgenden einige Informationen zum Stand der Umsetzung der Health Claims im EU-Gesetzgebungsverfahren geben.

Die EU-Health-Claim - Verordnung regelt die werblichen Aussagen zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln. Zum Schutz der Verbraucher sind danach zukünftig nur noch Aussagen erlaubt, die wissenschaftlich belegt sind. Aktuell sind zwei Health Claims für beta-Glucane aus Gerste in zwei verschiedenen, unabhängig voneinander laufenden EU Health-Claim - Verfahren enthalten.


1. Der Allgemeine Health-Claim nach Art. 13.1

Im Oktober 2010 hat die Europäische Food and Safety Authority (EFSA) den Health Claim für die positive Wirkung der beta-Glucane aus Gerste und aus Hafer zur Erhaltung eines gesunden Cholesterin-Spiegels aus wissenschaftlicher Sicht befürwortet. Dieser Claim ist mit über 4000 weiteren Claims Teil der Allgemeinen Liste Art. 13.1. (Unionsliste).

Alle in dieser Liste enthaltenen Claims werden gemeinsam beraten und verabschiedet. Der Claim bezieht sich auf beta-Glucane aus Hafer und aus Gerste. Die EFSA hat alle in der Liste enthaltenen Claims inzwischen abschließend diskutiert. Damit ist der schwierigste Schritt im Verfahren getan, die zukünftig möglichen Aussagen stehen fest und auch die Nutzungsvoraussetzungen dafür. Für beta-Glucane aus Hafer und Gerste müssen im verzehrfertigen Lebensmittel 0,75g beta-Glucan/Portion enthalten sein.

Der erste Verordnungsentwurf zur Art. 13.1 Liste wird voraussichtlich am 5. Dezember 2011 diskutiert und Anfang Februar 2012 verabschiedet. Nach diesem Schritt sind das Inkrafttreten der VO und damit die Möglichkeit der Nutzung spätestens ab Juli 2012 definitiv.


2. Wirkungsbezogener Health Claim nach Art. 14

Parallel dazu werden Claims, die einen wirkungsbezogenen Zusammenhang zwischen Inhaltsstoff und gesundheitlicher Wirkung (z.B. cholesterinregulierend) darstellen, im Einzelverfahren (Art. 14) diskutiert und verabschiedet. Für frühzeitig beantragte Claims liegen bereits jetzt erste rechtskräftige Verordnungen vor.

Für beta-Glucane aus Hafer hatte CreaNutrition (Oatwell®) einen Antrag nach Art. 14.1A () gestellt. Der Claim wurde im vergangenen Jahr von der EFSA befürwortet und wird voraussichtlich ab Ende Oktober/Anfang November diesen Jahres werblich nutzbar sein. Nutzungsbedingung ist ein Gehalt von 1 g beta-Glucan/Portion im verzehrfertigen Lebensmittel.

Er lautet (Zitat): “…Oat beta-glucan has been shown to lower/reduce blood cholesterol. Blood cholesterol lowering may reduce the risk of (coronary) heart disease”. „…Hafer-beta-Glucan senkt/verringert den Cholesterinspiegel im Blut. Die Senkung des Blutcholesterinspiegels kann das Risiko einer koronaren Herzerkrankung verringern.“

Im Juni und im Juli dieses Jahres haben Cargill, Minesota, Niederlassung Belgien, und eine slowenische Firma unabhängig voneinander einen Antrag für einen Claim nach Art. 14 für beta-Glucan aus Gerste gestellt. Die Menge beta-Glucan als Voraussetzung für die Nutzung, liegt ebenfalls bei 1g/Portion.

Bei positivem Bescheid – und davon gehen im Moment alle Experten aus – ist die werbliche Auslobung von Lebensmitteln als cholesterinregulierend ab Mai oder Juli 2012 auch für beta-Glucanreiche Produkte aus Gerste möglich. Dieser Prozess lässt sich nach Aussage des BMELV derzeit nicht weiter beschleunigen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

1. Sehr wahrscheinlich ist die Aussage „cholesterinregulierend“ auch für Lebensmittel mit einem Gehalt von mindestens 1g beta-Glucan aus Gerste/verzehrfertiger Portion ab Mitte nächsten Jahres rechtlich verbindlich möglich.
2. Evtl. werden beide Claims kommen, evtl. nur einer von beiden. Die Entscheidung darüber wird bis Ende 2012 klarer.
3. Eine Beschleunigung durch weitere Aktivitäten ist derzeit nicht sinnvoll. Diese positiven Aussichten erlauben es Ihnen, neue Produkt- und Vermarktungsideen zu entwickeln.

Diese Positive Aussichten erlauben es Ihnen, neue Produkt- und Vermarktungsideen zu entwickeln.

Ich halte Sie gern weiter auf dem Laufenden.


Mit freundlichen Grüßen

Karin Dieckmann

 

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